ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Auftragsannahme 
Alle unsere Bestellungen und Vereinbarungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden, um gültig zu sein und sind für uns nur im Rahmen der Auftragsbestätigung bindend. Die Angebote unterliegen der Preis- und Lieferfristbestätigung bis zur Annahme.Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Rechte Dritter bei der Benutzung der Dokumente nicht verletzt werden, und stellt uns insoweit frei.Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Dokumenten oder ähnlichem, die wir erhalten.Wir sind von den Kaufbedingungen des Käufers nur verpflichtet, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.Wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt, nachdem eine rechtsverbindliche Bestellung erteilt wurde - aus welchem Grund auch immer - haben wir das Recht, für marktfähige Produkte Optionsgeld (Stornogebühr) in Höhe von 10 % des Verkaufspreises zu verlangen. Für nicht marktfähige Produkte beinhaltet dies zusätzlich den Austausch der kumulierten Herstellungskosten, wobei in diesem Fall die bearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung stehen. 
    

2. Lieferzeiten
Die berechnete Lieferzeit aus unseren Werken oder Lagern gilt erst nach Erhalt der endgültigen Informationen, die in jeder Abteilung kommerziell und technisch organisiert sind, und ist stets unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferzeit hängt davon ab, ob der Käufer (Besteller) für die Zeit vor der Lieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen einhält.Force majeure und andere unvorhergesehene Hindernisse in unseren Werken oder im Betrieb unserer Lieferanten befreien uns in jedem Fall von der Einhaltung der bestätigten Lieferzeit, ohne dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu geben. Im Falle einer längeren erwarteten Phase von Hindernissen sind wir jedoch berechtigt, vom Abkommen zurückzutreten.Schadensersatzansprüche und Strafen wegen möglicher Überschreitung der Lieferzeit sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware abzurufen, andernfalls sind wir berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserem Ermessen mit sofortiger Wirkung zu lagern.Wir sind zur Teillieferung berechtigt, die der Käufer zu akzeptieren hat. 


3. Erfüllung und Versand
Die Lieferung ist erfüllt, sobald die Liefergegenstände an den Spediteur überführt wurden. Im Falle einer Verzögerung durch den Besteller gilt die Lieferung bei Benachrichtigung über die Versandbereitschaft als erfüllt. Das Verladen und Versenden erfolgt immer auf eigene Gefahr des Käufers.Bei Verlust oder Beschädigung während des Transports muss der Empfänger Ansprüche gegen das Eisenbahnunternehmen oder einen anderen Spediteur geltend machen. Jede Verpackung wird zu den Kosten berechnet und nicht zurückgenommen, sei es denn, dies ist im Einzelfall vereinbart. Auch bei der Montage durch uns geht das Risiko für den Liefergegenstand mit der Lieferung auf den Käufer über.
Die kostenlose Lieferung erfordert, dass die Versandzahlung vom Käufer rechtzeitig erfolgt ist und der erforderliche Lieferplatz zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird. Der Käufer trägt alle sich daraus ergebenden Kosten wie Liegegeld, Lagerkosten usw. und gilt dann als erfüllt.Für die Annahme von Reparaturaufträgen bleibt der Umfang, in dem sie durchzuführen sind, unseren Feststellungen unter, es sei denn, es liegen ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen vor.   

4. Preise
Die Preise unterliegen Änderungen an unserem Konnossement, sofern nichts anderes vereinbart ist, und basieren sich auf den laufenden Material- und Lohnkosten, die uns zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannt sind. Treten in der Zeit zwischen dem Angebotsangebot und der Lieferung Zusteigerungen von Kalkulationsfaktoren auf, werden auch die Preise anteilig erhöht, ohne dass der Käufer in jedem Fall ausdrücklich zustimmen muss. Preiserhöhungen dieser Art berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Maße, Gewichte und Dokumente
In Fällen, in denen kein genauer Überblick über die Gewichts- und einheitsbezogene Fertigung in Bezug auf den Produktionsprozess besteht, sind die daraus resultierenden Über- oder Kurzlieferungen der bestellten Mengen oder Gewichte zulässig. Unsere Bilder, Zeichnungen, Baupläne, Mess- und Gewichtsdaten in Katalogen, Werbematerial und anderen sind nur annähernd und unterliegen Änderungen. Alle diese Dokumente bleiben unser geistiges Eigentum unter dem jeweiligen rechtlichen Schutz in Bezug auf Vervielfältigung und Wettbewerb.
    

6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind netto bar und ohne weitere ausdrückliche Vereinbarungen gebührenfrei, sobald sie eingegangen sind. Diese sind entweder in Kindberg, Leoben oder Wien nach unseren Vorlieben umsetzbar. Bei Zahlungsverzug werden jedoch Bankzinsen von mindestens 12%  pro Jahr erhoben. Alle Mahnungen und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung der Forderungen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach Sektion 918 Des BGB unser Widerrufsrecht ohne Nachfrist geltend zu machen, wobei der Rücktritt im Zusammenhang mit anderen noch zu bearbeitenden Geschäften und Lieferungen nicht mit einer der Gegenforderungen des Käufers ausgeglichen werden können. Wir behalten uns das Recht vor, vor dem Versand Sicherheit für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen zu verlangen, auch wenn dies während der Transaktion nicht vereinbart wurde, und die Bestellung im Falle einer Ablehnung zu stornieren. Sollte sich die finanzielle Situation des Käufers verschlechtern, sind wir auch berechtigt, aufgeschobene Forderungen zur sofortigen Zahlung zu leisten. Dies gilt auch für akzeptierte Wechsel und Schecks. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel zu akzeptieren, es sei denn, es gibt eine besondere Vereinbarung dafür. Wechsel dieser Art werden immer nur als Zahlungsmittel verwendet, mit Diskontaufwendungen, Bankgebühren und allen möglichen Rechnungsstempeln, die vom Käufer bezahlt werden.
  
  

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentumsrecht für alle an den Käufer gelieferten Waren, egal welcher Art, bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages einschließlich etwaiger Nebenkosten vor. Der Käufer ist nicht berechtigt, diese Gegenstände ohne unsere Zustimmung zu verpfänden und hat uns im Falle von Pfändungsmaßnahmen unverzüglich zu benachrichtigen, um unsere Rechte zu schützen. Im Falle einen Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die sofortige Rückgabe unseres Eigentums zu verlangen und dabei die Bestellung für nichtig zu ergehen oder nicht. Im ersten Fall können wir eine 
Vergütung für Verschleiß und Abwertung von bis zu 40 Prozent des Kaufpreises verlangen, es sei denn, ein höherer Schaden oder entgangener Gewinn kann nachgewiesen werden.Werden die von uns gelieferten Produkte vom Käufer weiterbearbeitet oder verarbeitet, behalten wir uns das Recht vor, Eigentum im Umfang der Materiellen Werte, in jedem Fall als Miteigentum an dem neuen Produkt und etwaigen Umsatzerlösen zu erwerben. Mit anderen Worten, wenn die erwerbende Partei von uns hergestellte Waren weiterverkauft, darf sie dies nur unter der Maßgabe unseres Eigentums an der Ware oder deren Erlösen tun. In dieser Hinsicht ist er unser Hüter. Die Übertragung des Rechtsanspruchs auf Dritte erfolgt automatisch auf der Grundlage dieser Vereinbarung und gilt auch dann, wenn der Erwerber dem Dritten entgegen der Vereinbarung keinen Vorbehalt gemacht hat. Wir sind berechtigt, unseren Eigentumsvorbehalt gegen die übernehmende Partei geltend zu machen, solange er unser Schuldner in Bezug auf die bestehende Geschäftsbeziehung ist. Die abgetretene Forderung, die uns dann geschuldet wird, ist der Rechnungsbetrag für die Vorbehaltsware, die jeweils veräußert wird.Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Uns nicht gehörenden Waren verkauft, so ist für die unter den Kaufvertrag fallenden Vorbehaltsware der Rechnungsbetrag der Rechnungsbetrag.Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz Abtretung einzuziehen.Auf unser Verlangen hat uns der Käufer über die Identität der Schuldner für das abgetretene Konto zu informieren und ihn über die Abtretung zu informieren.
       

8. Beschwerden
Wir erkennen Reklamationen nur an, wenn wir innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware darüber informiert werden. Wenn die Reklamationen rechtzeitig eingehen und gerechtfertigt sind, stellen wir entweder eine Gutschrift oder einen kostenlosen Ersatz, nach unserer Präferenz, zur Verfügung und zahlen für die Rückfahrt. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere auf Ersatz oder Ersatz der Bearbeitungskosten, weisen wir zurück. Die Rücksendung der Ware in unser Werk muss von uns im Voraus vereinbart werden, mit Beförderung durch den Käufer bezahlt.Unsere Haftung gilt nur für den Käufer (Besteller).Ein Prüfbericht unserer Anlage ist für den Nachweis des Mangels maßgebend.Nach drei Monaten erlischt auch die Haftung für verdeckte Mängel. Jegliche Haftung, die wir haben, ist für Teile ausgeschlossen, die aufgrund ihrer materiellen Eigenschaften oder Art der Nutzung für vorherige Ausgaben haftbar sind. In jedem Fall erlischt unsere Haftung auch, sobald alle Nicht-OEM-Teile extern montiert sind.Wenn wir uns verpflichtet haben, bestimmte Anforderungen an die Lieferung von Waren zu erfüllen, wird die Ware bei unserem Lieferanten geprüft und vom Käufer dort akzeptiert und dann, es sei denn, der Käufer ist zufrieden, eine Bescheinigung aus der Prüfung zu erhalten. Für Sachmängel haften wir nur im Rahmen der Gewährleistung unserer Unterlieferanten. Unsere Pflicht zur Mängelbeseitigung bleibt für die Dauer der Zahlungsverzugszahlung durch die übernehmende Partei ruhen.Wird eine Lieferung auf der Grundlage von Informationen, Bildern und Modellen des Käufers hergestellt, so trägt der Käufer die volle Verantwortung für alle Schäden und Rechtsfolgen in Bezug auf Patent-, Geschmacksmuster- und Markenrecht sowie gegenüber uns und Dritten. In einem solchen Fall gilt unsere Haftung nur bis zum entsprechenden Modell nach den Angaben des Käufers (Besteller).
       

9. Sonstige Ausnahmen von der Erfüllungspflicht
a) Krieg und allgemeine Mobilisierung erlöschen unsere Verpflichtungen zur Erfüllung bestehender Verträge. Wir sind jedoch verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, dass wir nicht mehr beabsichtigen, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist nach Eintritt dieser Ereignisse zu erfüllen.
b) Ereignisse, die aufgrund der force majeure eintreten, erhalten den gleichen Status: Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen in den Werken selbst oder in den Betrieben, die sie mit Rohstoffen, Brennstoffen oder Hilfsstoffen beliefern.
c) Wenn sich die Umstände, unter denen das Abkommen geschlossen wurde, so dramatisch geändert haben, dass vernünftigerweise davon ausgegangen werden konnte, dass der Abschluss nicht unter den geänderten Umständen oder unter anderen Bedingungen stattgefunden hätte, und wenn die Änderung der Umstände auch nicht aufgrund der angemessenen Sorgfalt und Sorgfalt eines umsichtigen Unternehmers erwartet wurde, , je nach Art des Falles, haben wir das Recht, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern oder eine Änderung der Bestimmungen des Vertrages unter Berücksichtigung der veränderten Umstände zu verlangen.
d) Eine Verknappung von Kohle-, Erdgas- oder Rohstofflieferungen jeglicher Art, die uns die Lieferung sehr erschweren oder unmöglich macht, berechtigt uns, die Lieferung für die Dauer der Verknappung auszusetzen und sie bis zu einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben oder alternativ vom Vertrag in Bezug auf die noch nicht gelieferten Teile zurückzutreten.
       

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Versandort ist für beide Parteien der Ort der Liefererfüllung – auch für eine bezahlte Verkaufsstation.

Erfüllungsort, auch bei Ansprüchen aus Wechseln, ist Wartberg im Mürztal.
Unser Firmensitz in Wartberg im Mürztal ist auch Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Liefervertrag ergeben.
Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers nach unserem Ermessen klage. Für das Rechtsverhältnis aus dem Liefervertrag gilt österreichisches Recht.Handelsgericht Leoben   


11. Abweichende Geschäftsbedingungen
Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Lieferbedingungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zur Rechtsgültigkeit und gelten stets nur für den Fall, für den sie vereinbart wurden.

Kopierrecht und Garantie

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